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Erweiterte Hinweispflichten nach § 18 ElektroG

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf
Folgendes hinzuweisen:

Altgeräte nicht in den Hausmüll
  1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.
  2. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  3. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
  4. Nach §17 ElektroG ist JOSTechnik nicht zur Zurücknahme von Altgeräten verpflichtet.
    Zum Hinweis der Gesetzestext:

    Vertreiber nach § 17 ElektroG, das sind diejenigen, die mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.

    Dennoch können Sie formell eine Anfrage zur Rückgabe eines Altgerätes an uns stellen.

  5. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe anzeigen lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
  6. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind.
  7. Wir sind außerdem dazu verpflichtet, Sie über die jährlichen Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu informieren. Diese können Sie hier einsehen: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/abfallarten-abfallstroeme/elektro-und-elektronik-altgeraete

Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html


 

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