Versandland auswählen

Hinweis: Ein Versand innerhalb der Europäischen Union (EU), berücksichtigt den Steuersatz des jeweiligen Landes. Die Preise werden entsprechend angepasst.
   +49 (0) 34244 59566   Kontakt


Gewährleistung und Serviceabwicklung

Gewährleistung und Serviceabwicklung

(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Kaufverträge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Kunden.

(1a) Verbrauchsartikel und Verschleißteile

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ausdrücklich Verbrauchsartikel und Verschleißteile, deren Defekte auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, z. B.:

Zug- bzw. Verbindungsschnur

Lampen, Akkus, Batterien

Dichtungen oder ähnliche Verbrauchsmaterialien

Defekte dieser Artikel gelten nicht als Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung.

(1b) Unsachgemäße Nutzung und Missachtung der Anleitungen

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Handhabung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Inbetriebnahmeanleitung oder sonstiger vom Hersteller vorgegebener Nutzungshinweise verursacht wurden.
Schäden, die auf einen solchen Gebrauch zurückzuführen sind, gelten nicht als Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung.

Achtung:  Eine verhedderte oder gerissene Zugschnur ist kein Gewährleistungsfall, ebenso nicht eine falsche Einstellung im Menü!

(2) Rechte bei Mängeln

Liegt ein Sachmangel vor, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung.

Die Nacherfüllung erfolgt in der Regel durch Nachbesserung (Reparatur) der Ware. Alternativ kann nach unserer Wahl eine Ersatzlieferung erfolgen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Beweislastregelung (§ 477 BGB)

Zeigt sich innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe ein Sachmangel, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Nach Ablauf der 12 Monate muss der Kunde nachweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand.

(4) Ablauf der Mängelbearbeitung

Der Kunde meldet einen Mangel und stimmt die Rücksendung oder Prüfung mit uns ab.

Die Ware ist ausreichend transportsicher zu verpacken. Es werden nur gereinigte Geräte zur Überprüfung / Reparatur angenommen, wo eine Fehlerbeschreibung, Tel.-Nr. und eigene Mailadresse beigefügt wurde.

Offensichtliche Transportschäden sind gegenüber dem Zusteller anzuzeigen, die Geltendmachung gesetzlicher Gewährleistungsrechte wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Versandkosten für berechtigte Gewährleistungsfälle tragen wir, bei unberechtigten Mängelanzeigen können diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern dies vorab transparent kommuniziert wurde.

(5) Technische Überprüfung / Prüfpauschale

Innerhalb der ersten 12 Monate:

Gerät wird auf einen möglichen Mangel geprüft.

Wird ein Mangel festgestellt, erfolgt die Nacherfüllung kostenfrei.

Wird kein Mangel festgestellt, kann eine Prüfpauschale für die investierte Arbeitszeit und Ressourcen berechnet werden, sofern dies vorher transparent kommuniziert wurde.

Rückversand erfolgt kostenfrei oder gemäß Vereinbarung.

Nach Ablauf der ersten 12 Monate:

Gerät wird auf einen möglichen Mangel geprüft.

Für die Überprüfung fällt eine Prüfpauschale in Höhe von 33,00 EUR an, da die Untersuchung Arbeitszeit und Ressourcen erfordert.

Ergibt die Prüfung einen Gewährleistungs- oder Kulanzfall, entfällt die Prüfpauschale.

Ergibt die Prüfung keinen Gewährleistungsfall, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag für eine mögliche Reparatur.
Eine Reparatur erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

Rückversand erfolgt auf Wunsch des Kunden, die Prüfpauschale bleibt bestehen.

(6) Kein Neubeginn der Gewährleistungsfrist

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt durch eine Reparatur oder Ersatzlieferung nicht neu, sondern läuft ab dem ursprünglichen Kaufdatum weiter.

Aufgetretene, neue Defekte nach der Reparatur, die nicht denselben Fehler betreffen, gelten als eigenständige Prüf- und Abwicklungsfälle.

(7) Kulanzregelung

Bei technischen Geräten, bei denen ein Mangel nicht eindeutig nachweisbar ist, kann eine Kulanzentscheidung getroffen werden.

Kulanzentscheidungen erfolgen nach interner Prüfung und unter Berücksichtigung von Alter, Nutzung, Reparaturhistorie und Kundenbindung.

(8) Entsorgung

Wird eine kostenpflichtige Überprüfung oder Reparatur durchgeführt und es erfolgt durch den Auftraggeber keine Zahlung innerhalb von
4 Wochen nach Zustellung der Rechnung oder Auftrag per Mail, wird das Gerät oder die uns zugeschickte Ware entsorgt.


         

 

Informationen über uns